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Aktuell

Energieausweis wird für alle Wohngebäude Pflicht

Seit dem 01. Januar 2009 muß bei Verkauf von Wohngebäuden oder Neuvermietung dem Interessenten auf Verlangen ein Energieausweis vorgelegt werden.

Für Wohngebäude ab 5 Wohneinheiten und Nichtwohngebäude gibt es eine Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchsausweis.

Für Nichtwohngebäude ist der Ausweis ab 01. Juli 2009 zur Pflicht geworden.

Seit dem 01.012016 gilt für alle Gebäude die verschärfte EnEV 2014/2016 !!!

Der Ausweis hat eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren ab Ausstellungsdatum (alte Pässe und Ausweise verlieren nicht Ihre Gültigkeit).

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontakt